Ausbildungsrahmenpläne
Einleitung
Der vorliegende Ausbildungsplan des Bundesverbandes für Country und Westerntanz Deutschland e.V. (BfCW) basiert auf den vom Bundestag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verabschiedeten „Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des DOSB“.
Träger aller Ausbildungsmaßnahmen ist der BfCW. Der Verband gehört zum Deutschen Tanzsport Verband (DTV), mit eigener Sporthoheit. Er ermächtigt die Landesverbände für Country und Westerntanz (LfCW) die jeweiligen Ausbildungsgänge durchzuführen. Die Lehrreferenten werden in regelmäßigen Abständen durch den BfCW fortgebildet. Mit den Lehrbeauftragten der Landesverbände finden jährliche Abstimmungstagungen satt.
Die ab dem 01. April 2004 im Bereich des BfCW geltende Fachübungsleiter/in–C (ÜLC) Konzeption berücksichtigt somit die Vorgaben der neuen Rahmenrichtlinien. Sie ist Grundlage für die künftige Ausbildung von Mitarbeitern, die die fachliche Arbeit im Breiten- als auch im Wettkampfsport in den Mitgliedsvereinen des BfCW sicherstellen.
Die im vorliegenden Ausbildungsplan festgeschriebenen Inhalte sind in den entsprechenden Ausbildungsgängen zu vermitteln, so dass die Ausbildung im BfCW ein aufeinander abgestimmtes und aufbauendes System darstellt.
Als Lehrgangsformen sind Tages-. Wochenend- oder Wochenlehrgänge möglich.
Der Ausbildungsumfang ist in der Ausbildungsanleitung für Fachübungsleiter/innen geregelt.
Das Ziel dieser Ausbildungsmaßnahme soll darin bestehen, dass der oder die Ausgebildete die erworbenen Kenntnisse im Breitensport als auch sportartspezifisch umsetzen kann. Das Lernziel ist nicht dadurch erreicht, dass der oder die Ausgebildete die Fachbegriffe, englische Bezeichnungen auswendig kennt oder exakt definieren kann. Die Prüfungsfragen sind daher auf die Umsetzung des Erlernten auszurichten und nicht auf Begriffsabfragung.
Ausbildungsordnung
1. TrägerVerantwortlich für den Ausbildungsgang zum/r Fachübungsleiter/in-C und damit Träger jeder Ausbildungsmaßnahme ist der Bundesverband für Country und Westerntanz Deutschland e.V. (BfCW).
Die Ausbildung wird auf der Grundlage dieses Ausbildungsplanes durch die Landesverbände für Country und Westerntanz (LfCW) durchgeführt. Die Lehrkräfte der Landesverbände werden in regelmäßigen Abständen durch den BfCW fortgebildet. Mit den Lehrbeauftragten der Landesverbände finden jährlich Abstimmungstagungen statt. Damit entspricht der BfCW den neuen Vorgaben der Rahmenrichtlinien des DOSB.
2. Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r Fachübungsleiter/in -C ist:
- Mitgliedschaft in einem LfCW-Verein
- Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den/die Bewerber/in für geeignet hält, die Tätigkeit als Fachübungsleiter/in
- die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.
- ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Fachübungsleiter/in bestehen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als ein Jahr
- Bei Nachweis der Ausbildung in sämtlichen Bereichen der Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Prüfung
- Der Bewerber muss alle geforderten Eingangsvoraussetzung erfüllt haben
3. Durchführung
Die Ausbildung Fachübungsleiter/in-C umfasst 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten.
Sie ist wie folgt gegliedert:
| Überfachliche Ausbildung (Ü) | 30 UE |
| Sportartspezifische Ausbildung | 90 UE |
| Gesamt | 120 UE |
Die Anzahl der Teilnehmer/innen soll mindestens 12 und höchstens 25 Personen betragen.
An alle Teilnehmer/innen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)
- aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.
- Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppenarbeiten.
4. Beratung- und Informationstag
Vor Beginn des Ausbildungsganges findet ein Beratungs- und Informationstag für alle Teilnehmer/innen zu folgenden Themen statt:
- Ablauf des Ausbildungsganges
- Ablauf eines jeden Prüfungsteils
- erforderliches Wissen für die einzelnen Prüfungsteile
- mögliche Profilierungen (Erwerb von Lizenzen)
5. Dauer und Gültigkeit
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Die Lizenz ist im Gesamtbereich des BfCW und des Deutschen Sportbundes gültig. Sie gilt stets für vier Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Lizenz endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.
6. Fortbildung und Verlängerung
Der Ausbildungsprozess ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich.
Zur Verlängerung der Lizenz ist die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 UE innerhalb der Gültigkeitsdauer erforderlich.
Für die Erneuerung ungültig gewordener Lizenzen gilt:
- im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme in Umfang von 20 UE um vier Jahre verlängert. - im 2. und 3. Jahr nach der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von 30 UE um vier Jahre verlängert. - Überschreitung der Gültigkeit um mehr als 3 Jahre:
Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen kann der BfCW Ausnahmenregelungen genehmigen.
6. 1. Didaktisch - methodische Kriterien für die Aus – und Weiterbildung
- Ergänzung und Vertiefung bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Theorie - Praxis- Verhältnis.
- Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation mit Hilfe der Teilnehmer/ innen – Orientierung.
- Erkennen und Umsetzen der Entwicklung des Sports durch eine gezielte Auswahl der Inhalte.
- Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge, durch den Einsatz von geeigneten Materialien und Methoden
7. Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der ÜLC / TC – Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direktlizenzierung möglich.
Für Inhaber von DSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.
Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BfCW.
8. Hospitation
Um Ausbildungsinhalte in der Trainingspraxis umzusetzen, ist innerhalb der ÜLC Ausbildung eine Hospitation bei erfahrenen Trainer/innen wünschenswert. Sie ist dann vom Mentor unter Angabe von Dauer und Inhalt formlos zu bescheinigen.
9. Ausstellung und Erfassung
Die Ausstellung und Verlängerung der ÜLC Lizenz erfolgt zentral durch den BfCW.
Die Lizenzinhaber werden in einer zentralen Registratur erfasst.
Prüfungsordnung
1. Die PrüfungDas Bestehen der Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung zum/zur Fachübungsleiter/in-C.
In den einzelnen Prüfungsteilen müssen nachgewiesen werden:
- in einer Lehrprobe die Lehrbefähigung
- in einer schriftlichen und ggfs. mündlichen Prüfung die theoretischen Kenntnissen
- in einer praktischen Prüfung die praktischen Fertigkeiten
Teilprüfungen können bereits im Rahmen der Ausbildung abgenommen und bei der abschließenden Prüfung berücksichtigt werden.
Lehrprobe
Die Lehrprobe soll mindestens 20 Minuten dauern und mit wenigstens 6 Schülern durchgeführt werden. Die Prüflinge haben eine schriftliche Ausarbeitung zum gestellten Thema zu Beginn der Lehrprobe vorzulegen. Das Thema soll ihnen mindestens 2 Tage vorher mitgeteilt werden.
Schriftliche Prüfung
Sie wird in Form einer Klausur durchgeführt. Die Fragen sollen alle Bereiche der Ausbildung abdecken. Den Prüflingen stehen hierfür etwa 2 Stunden zur Verfügung.
Mündliche Prüfung
Zur schriftlichen Prüfung kann gegebenenfalls zusätzlich eine mündliche Prüfung stattfinden, um theoretische Kenntnisse zu hinterfragen. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung oder Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Prüfung anzusehen sind.
Die gesamte Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten.
Diese mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Sie wird von zwei Prüfern abgenommen.
Praktische Prüfung
Gegenstand der praktischen Prüfung ist das Demonstrieren der Raumrichtungen der Fuß- und Armpositionen, sowie der Grundschritte.
2. Prüfungskommission
Die Durchführung der Prüfung wird von einer dreiköpfigen Prüfungskommission bestimmt. Diese wird von dem Ausbildungsträger zusammengestellt. Der Träger bestimmt auch den Vorsitzenden der Prüfungskommission.
3. Bewertung
Über den Prüfungserfolg entscheidet die Prüfungskommission. Jede Teilprüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Prüfung ist „bestanden“, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden.
Der Prüfungsteilnehmer muss, in allen Teilprüfungen, von der möglichen Gesamtpunktzahl 75 % erreichen. Verfehlt er diese Untergrenze um nicht mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl, so kann er dies durch eine mündliche Zusatzprüfung ausgleichen.
Die „nicht bestanden“ Teilprüfungen können als Einzelprüfung wiederholt werden. Sind allerdings alle Prüfungsbereiche „nicht bestanden“, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Über die gesamte Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen.
4. Ausschluss von Prüfungen
Ordnungswidriges Verhalten des Prüflings während der Prüfung, insbesondere eine Täuschung oder Täuschungsversuch, hat den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge.
Die Prüfung gilt als „nicht bestanden“. Die Gesamtprüfung, auch evtl. bereits „bestandene“ Prüfungsteile, muss wiederholt werden.
5. Lizenzentzug
Der BfCW hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Fachübungsleiter/in „Allgemein“ schwerwiegend und schuldhaft gegen die Satzung und Bestimmungen des Verbandes verstößt oder seine Stellung missbraucht.
Einleitung
Der vorliegende Ausbildungsplan des Bundesverbandes für Country und Westerntanz Deutschland e.V. (BfCW) basiert auf den vom Bundestag des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) verabschiedeten „Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des DOSB“.Träger aller Ausbildungsmaßnahmen ist der BfCW. Der Verband gehört zum Deutschen Tanzsport Verband (DTV), mit eigener Sporthoheit. Er ermächtigt die Landesverbände für Country und Westerntanz (LfCW) die jeweiligen Ausbildungsgänge durchzuführen. Die Lehrreferenten werden in regelmäßigen Abständen durch den BfCW fortgebildet. Mit den Lehrbeauftragten der Landesverbände finden jährliche Abstimmungstagungen satt. Die ab dem 01. April 2004 im Bereich des BfCW geltenden Trainer C Konzeption berücksichtigt somit die Vorgaben der neuen Rahmenrichtlinien. Sie ist Grundlage für die künftige Ausbildung von Mitarbeitern, die die fachliche Arbeit im Breiten- als auch im Wettkampfsport in den Mitgliedsvereinen des BfCW sicherstellen.
Die im vorliegenden Ausbildungsplan festgeschriebenen Inhalte sind in den entsprechenden Ausbildungsgängen zu vermitteln, so dass die Ausbildung im BfCW ein aufeinander abgestimmtes und aufbauendes System darstellt. Als Lehrgangsformen sind Tages-. Wochenend- oder Wochenlehrgänge möglich.
Der Ausbildungsumfang ist in der Ausbildungsanleitung für Trainer C geregelt.
Das Ziel dieser Ausbildungsmaßnahme soll darin bestehen, dass der oder die Ausgebildete die erworbenen Kenntnisse im leistungssportlich, orientiertem Training sportartspezifisch umsetzen kann und die Wettkampf und Turnierregeln beherrscht. Das Lernziel ist nicht dadurch erreicht, dass der oder die Ausgebildete die Fachbegriffe, englische Bezeichnungen auswendig kennt oder exakt definieren kann. Die Prüfungsfragen sind daher auf die Umsetzung des Erlernten auszurichten und nicht auf Begriffsabfragung.
Ausbildungsordnung
1. TrägerVerantwortlich für den Ausbildungsgang zum/r Trainer/in -C und damit Träger jeder Ausbildungsmaßnahme ist der Bundesverband für Country und Westerntanz (BfCW). Die Ausbildung wird auf der Grundlage dieses Ausbildungsplanes durch die Landesverbände für Country und Westerntanz (LfCW) durchgeführt. Die Lehrkräfte der Landesverbände werden in regelmäßigen Abständen durch den BfCW fortgebildet. Mit den Lehrbeauftragten der Landesverbände finden jährlich Abstimmungstagungen statt. Damit entspricht der BfCW den neuen Vorgaben der Rahmenrichtlinien des DSB.
2. Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r Trainer/innen -C ist:
- Mitgliedschaft in einem LfCW-Verein
- Bestätigung des Vereinsvorstandes, dass er den/die Bewerber/in für geeignet hält, die Tätigkeit als Trainer/in
- ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter/in bestehen.
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als ein Jahr
- Bei Nachweis der Ausbildung in sämtliche Bereichen der Ausbildung erfolgt die Zulassung zur Prüfung
- Der Bewerber muss im Besitz einer noch gültigen ÜL -C Lizenz sein und seit mindestens zwei Jahre in einem BfCW Verein unterrichten
- Der Bewerber muss alle geforderten Eingangsvoraussetzung erfüllt haben
3. Durchführung
Die Ausbildung Trainer/in -C umfasst 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten. Sie ist wie folgt aufgegliedert:
| Überfachliche Ausbildung (Ü) | 30 UE |
| Sportartspezifische Ausbildung | 90 UE |
| Gesamt | 120 UE |
Die Anzahl der Teilnehmer/innen soll mindestens 12 und höchstens 25 Personen betragen.
An alle Teilnehmer/innen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)
- aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.
- Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppenarbeiten.
4. Beratung- und Informationstag
Vor Beginn des Ausbildungsganges findet ein Beratungs- und Informationstag für alle Teilnehmer/innen zu folgenden Themen statt:
- Ablauf des Ausbildungsganges
- Ablauf eines jeden Prüfungsteils
- erforderliches Wissen für die einzelnen Prüfungsteile
- mögliche Profilierungen (Erwerb von Lizenzen)
5. Dauer und Gültigkeit
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Die Lizenz ist im Gesamtbereich des BfCW und des Deutschen Sportbundes gültig. Sie gilt stets für vier Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Lizenz endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.
6. Fortbildung und Verlängerung
Der Ausbildungsprozess ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich.
Zur Verlängerung der Lizenz ist die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungs-maßnahmen von mindestens 15 UE innerhalb der Gültigkeitsdauer erforderlich.
Für die Erneuerung ungültig gewordener Lizenzen gilt:
- im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme in Umfang von 20 UE um vier Jahre verlängert. - im 2. und 3. Jahr nach der Gültigkeit:
Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von
30 UE um vier Jahre verlängert. - Überschreitung der Gültigkeit um mehr als 3 Jahre:
Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen kann der BfCW Ausnahmenregelungen genehmigen.
6. 1. Didaktisch - methodische Kriterien für die Aus– und Weiterbildung
- Ergänzung und Vertiefung bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Theorie - Praxis- Verhältnis.
- Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation mit Hilfe der Teilnehmer/ innen – Orientierung.
- Erkennen und Umsetzen der Entwicklung des Sports durch eine gezielte Auswahl der Inhalte.
- Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge, durch den Einsatz von geeigneten Materialien und Methoden
7. Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der TC – Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direktlizenzierung möglich.
Für Inhaber von DSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.
Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BfCW.
8. Hospitation
Um Ausbildungsinhalte in der Trainingspraxis umzusetzen, ist innerhalb der TC- Ausbildung eine Hospitation bei erfahrenen Trainer/innen wünschenswert. Sie ist dann vom Mentor unter Angabe von Dauer und Inhalt formlos zu bescheinigen.
9. Ausstellung und Erfassung
Die Ausstellung und Verlängerung der T C Lizenz erfolgt zentral durch den BfCW. Die Lizenzinhaber werden in einer zentralen Registratur erfasst.
Prüfungsordnung
1. Die PrüfungDas Bestehen der Prüfung ist die Grundlage für die Lizenzerteilung zum/zur Trainer/in-C.
In den einzelnen Prüfungsteilen müssen nachgewiesen werden:
- in einer Lehrprobe die Lehrbefähigung
- in einer schriftlichen und ggfs. mündlichen Prüfung die theoretischen Kenntnissen
- in einer praktischen Prüfung die praktischen Fertigkeiten
Teilprüfungen können bereits im Rahmen der Ausbildung abgenommen und bei der abschließenden Prüfung berücksichtigt werden.
Lehrprobe
Die Lehrprobe soll mindestens 20 Minuten dauern und mit wenigstens 6 Schülern durchgeführt werden. Die Prüflinge haben eine schriftliche Ausarbeitung zum gestellten Thema zu Beginn der Lehrprobe vorzulegen. Das Thema soll ihnen mindestens 2 Tage vorher mitgeteilt werden.
Schriftliche Prüfung
Sie wird in Form einer Klausur durchgeführt. Die Fragen sollen alle Bereiche der Ausbildung abdecken. Den Prüflingen stehen hierfür etwa 2 Stunden zur Verfügung.
Mündliche Prüfung
Zur schriftlichen Prüfung kann gegebenenfalls zusätzlich eine mündliche Prüfung stattfinden, um theoretische Kenntnisse zu hinterfragen. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung oder Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Prüfung anzusehen sind.
Die gesamte Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten.
Diese mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Sie wird von zwei Prüfern abgenommen.
Praktische Prüfung
Gegenstand der praktischen Prüfung ist das Demonstrieren der Tanztechniken der Ausbildungspunkte 5.2 sowie 6.2.
2. Prüfungskommission
Die Durchführung der Prüfung wird von einer dreiköpfigen Prüfungskommission bestimmt. Diese wird von dem Ausbildungsträger zusammengestellt. Der Träger bestimmt auch den Vorsitzenden der Prüfungskommission
3. Bewertung
Über den Prüfungserfolg entscheidet die Prüfungskommission. Jede Teilprüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Die Prüfung ist „bestanden“, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden.
Der Prüfungsteilnehmer muss, in allen Teilprüfungen, von der möglichen Gesamtpunktzahl 75 % erreichen. Verfehlt er diese Untergrenze um nicht mehr als 10 % der Gesamtpunktzahl, so kann er dies durch eine mündliche Zusatzprüfung ausgleichen.
Die „nicht bestanden“ Teilprüfungen können als Einzelprüfung wiederholt werden. Sind allerdings alle Prüfungsbereiche „nicht bestanden“, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Über die gesamte Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen.
4. Ausschluss von Prüfungen
Ordnungswidriges Verhalten des Prüflings während der Prüfung, insbesondere eine Täuschung oder Täuschungsversuch, hat den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge.
Die Prüfung gilt als „nicht bestanden“. Die Gesamtprüfung, auch evtl. bereits „bestandene“ Prüfungsteile, muss wiederholt werden.
5. Lizenzentzug
Der BfCW hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der/die Trainer/in „Allgemein“ schwerwiegend und schuldhaft gegen die Satzung und Bestimmungen des Verbandes verstößt oder seine Stellung missbraucht.
Einleitung
Die vorliegende Ordnung für die Ausbildung von Trainern (Trainer C Breitensport – Profil Country & Westerntanz) des Bundesverbandes für Country & Westerntanz (BfCW) Deutschland e.V. basiert auf dem Breitensportkonzept des DTV und den Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB.Qualifizierungsordnung
Die Konzeption für die jeweiligen Ausbildungsgänge erstellt der BfCW als Ausbildungsträger auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB. Die in den Rahmenrichtlinien geforderten Inhalte sind Minimalanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen.1. Träger
Träger aller Ausbildungsmaßnahmen ist der BfCW. Der Verband gehört dem Deutschen Tanzsportverband e.V. (DTV) mit eigener Sporthoheit an. Er kann auf Antrag die Landesverbände für Country & Westerntanz (LfCW) ermächtigen, die jeweiligen Ausbildungsgänge durchzuführen.
2. Lehrkräfte
Der BfCW als Ausbildungsträger beruft die Lehrkräfte für Aus- und Fortbildung nach diesen Rahmenrichtlinien und bietet ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Mit den Lehrbeauftragten der Landesverbände finden ggf. jährliche Abstimmungen statt.Die in der vorliegenden Ausbildungsordnung festgelegten Inhalte sind in Tages-. Wochenend- oder Wochenlehrgänge zu vermitteln.
3. Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz im BfCW sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
4. Zulassung zur Ausbildung
Erste Lizenzstufe (Trainer C Breitensport / Trainer C Leistungssport)
Voraussetzung für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der 1. Lizenzstufe:
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im BfCW
- Nachweis eines 16-stündigen „Erste Hilfe Kurses“, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als ein Jahr zurück liegen darf
- Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung
- DTSA in Gold im Country & Westerntanz oder
- Nachweis der Teilnahme an drei TTS Schulungen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht länger als ein Jahr zurück liegen dürfen
- Bewerber muss im Linedance oder der Couple-Sektion mindestens in einer höheren Division (mittlere Startklasse) tanzen oder getanzt haben oder
- Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung durch Vortanzen vor Beginn der Ausbildung als tänzerische Eingangsprüfung durch den Ausbilder (Audition).
Lizenzordnung
Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des DOSB, ausgestellt von dem mit der Durchführung beauftragten Träger. Die Bedingungen der Lizenzvergabe in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt.1. Lizenzen der 1. Lizenzstufe (Trainer C)
Können frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres (Trainer C Breitensport) bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Trainer C Leistungssport) erteilt werden. Für die Lizenzierung ist der Nachweis eines 16-stündigen „Erste Hilfe Kurses“ erforderlich.Die DOSB-Lizenz der 1. Lizenzstufe (entspricht C Lizenz) ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und Sportverbänden.
2. Gültigkeitsdauer von Lizenzen
Alle vom BfCW im DTV ausgestellten DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:
- im Lizenzzeitraum des Erwerbs, beginnend mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl und endend mit einem Jahr mit ungerader Jahreszahl
- für die zwei Jahre des folgenden Lizenzzeitraumes, beginnend mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl und endend mit einem Jahr mit ungerader Jahreszahl.
3. Fort- und Weiterbildung, Verlängerung der Lizenzen
- Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden vom BfCW und, auf durch den BfCW zu genehmigenden Antrag, von den Landestanzsportverbänden angeboten.
- Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen. Der Lizenzerwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die Gültigkeitsdauer der niedrigeren Lizenzstufen.
- Die Teilnahme an Lizenzerhaltmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt des darauf folgenden Zeitraumes anerkannt. Außer bei Erwerb beginnt der Gültigkeitszeitraum immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Wird die notwendige Zahl der LE im vorgesehenen Zeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht genutzt werden.
- Die Anzahl der nachzuweisenden LE betragen:
- In den Lernbereichen 1, 2 und 3 (sportartübergreifende Inhalte) für Lehrkräfte in allen Lizenzstufen = 10 LE
- Im Lernbereich 4 (tanzsportspezifische Praxis) für TR C Breitensport / Leistungssport = 20 LE
Änderungen der Anzahl der nachzuweisenden Lerneinheiten bei Fortbildungen setzt der BfCW fest. - Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.
- Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 15 LE nachgewiesen werden.
- Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung für den folgenden Lizenzzeitraum Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE nachgewiesen werden.
- Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als sechs Jahre überschritten, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen einschließlich der Vorstufenqualifikationen.
4. Lizenzentzug
Der BfCW bzw. der DTV haben das Recht, DOSB-Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaber gegen die Satzung des BfCW bzw. des DTV oder ethisch-moralische Grundsätze oder die Anti-Doping-Regeln verstoßen.
5. Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der TC – Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direktlizenzierung möglich.Für Inhaber von DOSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BfCW.
6. Hospitation
Um Ausbildungsinhalte in der Trainingspraxis umzusetzen, ist innerhalb der Ausbildung zumTrainer C – Breitensport eine Hospitation bei erfahrenen Trainer/innen wünschenswert. Sieist dann vom Mentor unter Angabe von Dauer und Inhalt formlos zu bescheinigen.
7. Ausstellung und Erfassung
Die Ausstellung und Verlängerung der Trainer C – Breitensport Lizenz erfolgt zentral durchden BfCW. Die Lizenzinhaber werden in einer zentralen Registratur erfasst.
Ausbildungsordnung
Vorbemerkung:Wie in allen Regelwerken des BfCW sind auch in den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Lehrkräften alle Bestimmungen geschlechtsneutral gemeint, soweit sie sich nicht ausschließlich auf Damen oder Herren beziehen.
Lernziele und Kompetenzen
Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen werden durch die aufgeführten Lernziele Weiterentwicklungen der folgenden Kompetenzen angestrebt:
1. Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Die Trainer C Breitensport
- haben die Fähigkeit, die Teilnehmenden zu motivieren und an den Sport zu binden
- sind sich ihrer Vorbildfunktion und ihrer ethisch-moralischen Verantwortung bewusst
- wissen um die Verschiedenheit in Gruppen (z.B. alters- und leistungsbedingte, geschlechtsspezifische, kulturell bedingte Unterschiede) und sind in der Lage, das in ihrer Vereinsarbeit zu berücksichtigen
- kennen wichtige Grundlagen der Kommunikation und orientieren sich in ihrem Verhalten daran
- berücksichtigen die Interessen und Erwartungen der Gruppenmitglieder bei der Stundenplanung
- sind bereit und in der Lage, eigene Einstellungen und Verhaltensweisen in Frage zu stellen und sich auf Anregung von außen hin weiterzuentwickeln
- fördern soziales Verhalten, Teamarbeit und Teilhabe in de Gruppe
- wissen um die Bedeutung der Reflexion eigener Einstellungen, Werte und Verhaltensweisen und haben die Fähigkeit zur Selbstreflexion
- sind in der Lage, sich für die eigene Arbeit persönliche Ziele zu setzen, die in Einklang stehen zu den Zielen der Gruppe und den Zielen des Sportvereins
- erkennen, dass die Lehrtätigkeit im Breitensportbereich Bildungsarbeit ist.
2. Fachkompetenzen
Die Trainer C Breitensport
- verfügen über pädagogische und sportartfachliche Grundkenntnisse
- haben Kenntnisse zur Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren erlangt
- können Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote inhaltlich und organisatorisch gestalten und jeweilige Zusammensetzung der Zielgruppe und Zielsetzung variieren
- können Bewegungsabläufe veranschaulichen, analysieren, beobachten und korrigieren
- wissen um die Anpassungsfähigkeit des menschlichen Körpers auf systematische Beanspruchung
- können motorische und soziale Talente erkennen und entsprechend beraten und auf sie einwirken
- erkennen motorische Defizite und können Hilfen anbieten zu deren Behebung
- können die Bedeutung angemessener Bewegung für eine gesunde Lebensführung vermitteln und zum regelmäßigen Sporttreiben motivieren
- kennen Ziele, Aufgaben und Strukturen des Gemeinwohl-orientierten Sportvereins und können ihr Handeln danach ausrichten
- kennen bedeutende gesellschaftliche Rahmenbedingungen des Sports und wissen um ihre Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Sportvereins
- wissen um Entwicklungen im Freizeit- und Breitensport und sind in der Lage, sie kritisch zu bewerten und für die eigene Zielgruppe nutzbar zu machen
- haben sich mit der Vielfalt von Tänzen für Bewegung, Spiel und Sport für die unterschiedlichen Altersgruppen auseinandergesetzt
3. Methoden- und Vermittlungskompetenz
Die Trainer C Breitensport
- kennen unterschiedliche Lehr- und Lernkonzepte, Vermittlungsmethoden und Motivierungsstrategien und können sie im Tanzsport anwenden
- kennen wesentliche Grundsätze des Lernens und können diese auf die unterschiedlichen Lernsituationen und Lerntypen anwenden
- sind in der Lage, die Teilnehmer ihrer Gruppen bei der Zielsetzung und den Abläufen der Angebote zu beteiligen
- können tänzerische Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote ziel- und personenorientiert mittel- und langfristig planen
- sind in der Lage, tänzerische Bewegungsstunden zu planen, entsprechende Stundenverläufe zu erstellen und situationsabhängig zu variieren
- kennen verschiedene Methoden der Reflexion und können sie sensibel und situationsgerecht anwenden
- können die im Lehrgang gewonnenen Erfahrungen übertragen auf ihre zukünftige Tätigkeit im Sportverein übertragen
4. Ausbildungsinhalte
Lernbereich 1: Person und Gruppe (10 LE)
- Grundlegende Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang mit Kinder-, Jugend und Erwachsenengruppen
- zielgruppenorientierte Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten im Breitensport mittels eines didaktischen Rasters
- Belastung, Entwicklung und Trainierbarkeit der verschiedenen Altersstufen
- Grundlagen der Kommunikation und bewährte Verfahren des Umgangs mit Konflikten
- Umgang mit Verschiedenheit
- Gender Mainstreaming als Prinzip zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Grundlagen der Sportpädagogik: Leiten, Führen, Betreuen und Motivieren
- Verantwortung von Trainern für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven im Sport und durch Sport
Lernbereich 2: Bewegungs- und Sportpraxis (12 LE)
- allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für die Grundausbildung im zielgruppenspezifischen Übungsbetrieb
- Sportbiologie: Wie funktioniert der Körper? (Herz-Kreislauf-System, Muskulatur, Trainingsanpassung)
- Funktionsgymnastik zur Förderung von Kraft und Beweglichkeit
- zielgruppenspezifische Übungen zur Förderung der Teilbereiche der Koordination
- Grundlegende Informationen zum Thema "Stress und Entspannung"
- Bedeutung der Sinneswahrnehmungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für die Lebensqualität der Erwachsenen
- Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Gesundheit bestimmter Zielgruppen unter Berücksichtigung von Risikofaktoren (gesundes Sporttreiben, Dosierung und Anpassungseffekte)
- Grundlegendes Gesundheitsverständnis
- Gesundheitsbegriff (Gesundheitsverständnis der WHO etc.)
- Beispiele der Gesundheitsförderung durch Tanzen - Motorische Beanspruchungsformen
- Grundlagen und Funktionsweise des Herz-Kreislauf-Systems
- Grundlagen und Funktionsweise des Haltungs- und Bewegungsapparates
- Grundlagen und Bedeutung der Koordination - Entwicklungsstufen
- Belastbarkeit in den einzelnen Entwicklungsstufen
- Konsequenzen für die Trainingspraxis - Zusammenhang von Sport und Gesundheit unter besonderer Berücksichtigung geistiger und sozialer Aspekte
- Das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Tanzsportabzeichen als Nachweis von Fitness und Gesundheit
Lernbereich 3: Verein und Verband (8 LE)
- Aufgaben des Sports und der Sportorganisationen und deren Bedeutung für den Vereinssport
- Basiswissen über die Aufgaben von Trainern in Sportgruppen
- Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, haftungs- und vereinsrechtlichen Grundlagen
- Qualifizierungsmöglichkeiten in den Sportorganisationen
- Sportstrukturen, Mitbestimmung und Mitarbeit
- Verschiedene Handlungsfelder im Sport (Freizeit-, Breiten-, Leistungssport)
- Regeln und Wettkampfsysteme im Tanzsport
- Motive der Sporttreibenden, Wandel der Motive
- Antidopingrichtlinien
- Ehrenkodex für Trainer
Lernbereich 4: Tanzsportspezifische Praxis (90 LE)
Schwerpunkt "Erwachsene und Ältere" - Ziele:
- Die Teilnehmer sollen die Tänze der Couple-Sektion (Twostep, Waltz, Polka, Cha Cha Cha, East- und West Coast Swing) kennen lernen. Sie sollen:
- die erlernten Figuren und Verbindungen mit korrekter Körperhaltung und richtigen Bewegungsabläufen demonstrieren können.
- die in den Figuren enthaltenen Bewegungsabläufe und Aktionen kennen und erläutern können.
- mit dem Figurenmaterial der Ausbildung einfache Choreographien entwickeln können.
- Breitensportler vom Erlernen einer einfachen Figur bis hin zu einem komplexeren Bewegungsablauf (Figurenverbindungen) betreuen können. - Die Teilnehmer sollen die Tänze der Linedance-Sektion (Rise & Fall, Lilt, Cha Cha Cha und Smooth) kennen lernen. Sie sollen:
- die erlernten Figuren und Verbindungen mit korrekter Körperhaltung und richtigen Bewegungsabläufen demonstrieren können.
- die in den Figuren enthaltenen Bewegungsabläufe und Aktionen kennen und erläutern können.
- mit dem Figurenmaterial der Ausbildung einfache Choreographien entwickeln können.
- Breitensportler vom Erlernen einer einfachen Figur bis zu in einem komplexeren Bewegungsablauf (Linedance Choreographie) betreuen können.
- nach Bedarf weitere für den Breitensport relevante Tanzformen wie z.B. Partnerdance kennen lernen. - Die Teilnehmer/innen sollen nach Bedarf besondere Angebotsformen des Tanzsports im Breitensport kennen lernen.
(a) Angebote für bestimmte Zielgruppen, z.B.:
- Kindertanzen (Früherziehung)
- Eltern-Kind-Tanzen
- Seniorentanzen
(b) Angebote für bestimmte Anlässe, z.B.:
- Animation bei einer Veranstaltung
- Stadtfest
- Vereinsfeier
(c) Tanzen im Schulsport (Schule-/Verein-Angebote)
Inhalte:
Turniertänze der Couple-Sektion und Musiktheorie = Pflichtbereich (40 LE)
| Bewegungslehre nach Rahmentrainingsplan bzw. Ausbildungsskript |
5 LE |
| Waltz | 5 LE |
| TwoStep | 3 LE |
| Polka | 2 LE |
| Cha-Cha-Cha | 5 LE |
| East Coast Swing | 5 LE |
| West Coast Swing | 5 LE |
| Musiktheorie | 5 LE |
| Vorbereitung auf die Lehrprobe | 5 LE |
Turniertänze der Linedance-Sektion = Pflichtbereich (35 LE)
| Bewegungslehre nach Rahmentrainingsplan bzw. Ausbildungsskript |
5 LE |
| Rise & Fall | 5 LE |
| Lilt | 5 LE |
| Cha-Cha-Cha | 5 LE |
| Smooth | 5 LE |
| Tänzerische Ausbildung | 5 LE |
| Vorbereitung auf die Lehrprobe | 5 LE |
- Für die fachlich-theoretische Prüfung sind sämtliche Figuren des Anhangs 1 der Prüfungsordnung zu erarbeiten.
- Für die tänzerische Prüfung sind sämtliche Figuren des Anhangs 2 der Prüfungsordnung erforderlich.
- Ferner sind in diesem Bereich die Grundzüge der Bewegungslehre zu vermitteln.
- Didaktische Methoden und pädagogische Themen finden unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen (z.B. Kinder, Erwachsene, Senioren) besondere Beachtung.
Anhang – Liste der Figuren für die fachliche Ausbildung
Figuren, die Gegenstand der fachlichen und tänzerischen Prüfung sind:1. Couple-Sektion
Die Lizenzanwärter sollen die nachfolgend genannten Figuren gemäß Ausbildungsskript demonstrieren und erläutern können.In jeder Figur müssen die Fußpositionen (Foot Position), die Fußarbeit (Foot Work), die benutzen Aktionen (Action used), die Körperdrehungen (Body Turn) und das Timing mit Schlagwert (Beat Value) genannt werden können.Zu jeder Figur muss mindestens eine Verbindung „Vorher“ („Precede“) und „Nachher“ („Follow“) genannt werden können.Zu jedem Tanz müssen die vorangestellten Erläuterungen bekannt sein. Darüber hinaus müssen die grundsätzlichen Erläuterungen (First Principles) in der Einleitung bekannt sein und erläutert werden können.
Waltz (lt. NTA Ausbildungsunterlagen / Ausbildungsskript)
- Forward Progressing Basic
- Backward Progressing Basic
- The Underarm Turn Right For The Lady
- The Underarm Turn Left For The Lady
- Ggf. weitere Figuren, ausschließlich für die tänzerische Prüfung
Two Step (lt. NTA Ausbildungsunterlagen / Ausbildungsskript)
- Basic Step In Place / The Side Basic
- The Progressing Basic Pattern Forward
- The Progressing Pasic Pattern Backward
- The Underarm Turn Right For The Lady (Outside Turn)
- The Underarm Turn Left For The Lady (Inside Turn)
- Ggf. weitere Figuren, ausschließlich für die tänzerische Prüfung
Polka (lt. NTA Ausbildungsunterlagen / Ausbildungsskript)
- Basic Pattern Forward
- Basic Pattern Backward
- The Underarm Turn Right For The Lady
- The Underarm Turn Left For The Lady
- Ggf. weitere Figuren, ausschließlich für die tänzerische Prüfung
First Principles (lt. IDTA Technik / Ausbildungsskript)
- Checked Forward Walk
- Forward Walk Turning
- Delayed Walks
- Latin Cross
- Arm Positions
- Hand Holds
- Leads
- Basic Positions, soweit sie in den genannten Figuren vorkommen.
Cha-Cha-Cha (lt. IDTA Technik / Ausbildungsskript)
Einleitende Erläuterungen:
- Time Signature
- Tempo
- Timing and Beat Values
- Footwork and Weight Distribution
- Cha-Cha-Chasse to Right and Left
- Cha-Cha-Lock Forward RLR and LRL
- Cha-Cha-Lock Backward RLR and LRL
- Time Step
- Close Basic
- Open Basic
- Check from Open CPP (New York)
- Check from Open PP (New York)
- Spot Turn to Left incl. Underarm Turn to Right
- Spot Turn to Right incl. Underarm Turn to Left
- Hand to Hand
East Coast Swing (lt. IDTA Technik / Ausbildungsskript)
Einleitende Erläuterungen:
- Time Signature
- Tempo
- Timing and Beat Values
- Chassés
- Promenade Position
- Chassé to Left (LRL)
- Chassé to Right (RLR)
- Basic in Place
- Basic in Fallaway
- Change of Place Right to Left
- Change of Place Left to Right
- Link
- Change of Hands behind Back
- Left Shoulder Shove (Hip Bump)
West Coast Swing (lt. Ausbildungsskript)
- Throw Out (Fallaway Throwaway)
- Sugar Push
- Underarm Turn To Left
- Left Side Pass
- Half Whip
2. Grundlagen der Musiktheorie (lt. Ausbildungsskript)
- Takt, Rhythmus und Phrase
- Musik analysieren, d. h. Musik gliedern und auszählen
- Eine Gruppe anzählen
3. Linedance-Sektion
Durch den BfCW für die Ausbildung zum Trainer C Breitensport ausgewiesene Inhalte der Ausbildungsunterlagen.
Prüfungsordnung
1. GrundlagenDiese Prüfungsordnung ist eine Ergänzung der Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Lehrkräften im BfCW. Der Ausbildungsumfang ist in der Ausbildungsanleitung für Trainer C Breitensport geregelt.
Jede Ausbildungsmaßnahme hat folgende Ziele:
- Der Ausgebildete soll die erworbenen Kenntnisse im Unterricht für Breitensportler mit geringer tänzerischer Vorbildung in die Praxis umsetzen können.
- Hier spielt insbesondere eine Rolle, Breitensportlern die Grundprinzipien von tänzerischer Bewegung abwechslungsreich und motivierend zu vermitteln.
- ein Verständnis für die wichtigsten Bewegungselemente der behandelten Tänze und Figuren entwickelt hat.
- in der Lage ist, die wesentlichen Bewegungsabläufe sicher und zuverlässig zu demonstrieren und zu erläutern.
- in der Lage ist, Bewegungsabläufe abzuleiten und aufeinander aufbauend nach folgenden Prinzipien zu unterrichten:
- „Vom Einfachen zum Schweren“
- „Vom Bekannten zum Unbekannten“
- „Vom Langsamen zum Schnellen“. - mit den erworbenen Figurenkenntnissen einfache Choreografien im Raum aufbauen und verändern kann.
2. Zulassung
- Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei Nachweis der vollständigen Ausbildung in den Lernbereichen 1 - 4.
- Aus Gründen der Qualitätssicherung ist der Nachweis sämtlicher 140 LE ohne Fehlzeiten erforderlich.
- Der Bewerber muss alle in den RRL des BfCW geforderten Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben.
- Der zuständige Verein hat einen Antrag an den BfCW zu stellen.
Mitglieder der Prüfungskommission sind:
- ein Vorstandsmitglied des BfCW als Vorsitzender
- ein weiteres Vorstandsmitglied des BfCW
- ein Vertreter des DTV, soweit gewünscht
- der / die Ausbildungsleiter als Fachprüfer
4. Prüfungsumfang
Lernbereich 1: Person und Gruppe
Schriftlich:
- Ein vom BfCW genehmigter Fragebogen.
Lernbereich 2: Bewegungs- und Sportpraxis
Schriftlich:
- Ein vom BfCW genehmigter Fragebogen unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Bewegungstechniken im Tanzsport.
Lernbereich 3: Verein und Verband
Schriftlich:
- Ein vom BfCW genehmigter Fragebogen.
Lernbereich 4: Tanzsportspezifische Praxis - Tanzen im Breitensport
Tänzerische Prüfung:
(a) Bereich 1: Couple-Sektion (Paartanz)
(b) Bereich 2: Linedance
- In jedem Bereich werden zwei Tänze ausgelost.
- Jeder geloste Tanz ist einzeln, im Bereich 1 mit Herren- oder Damenschritten (wird von der Prüfungskommission unmittelbar vor Prüfungsbeginn ausgelost) vorzutanzen.
- Es müssen Figuren des Anhangs zur Ausbildungsanleitung zum Trainer C Breitensport im BfCW getanzt werden.
Voraussetzungen für das Bestehen dieses Prüfungsteils:
- Tanzen im Takt und korrekten Rhythmus des jeweiligen Tanzes.
Erforderliche Ausführung:
- Korrekte Körperhaltung und Bewegungsabläufe in simulierter Paarhaltung.
- Richtige Fußpositionen und Aktionen.
- Korrekte Raumrichtungen, Linienführung und Drehungsumfänge.
- Richtiges Heben und Senken (sofern vorhanden) und korrekte Fußarbeit.
Fachliche Prüfung:
Erläuterung und Demonstration von Figuren des Anhangs zur Ausbildungsanleitung zum Trainer C Breitensport im BfCW.
(a) Bereich 1: Couple-Sektion (Paartanz)
(b) Bereich 2: Linedance
- In jedem Bereich sind für je zwei Tänze mindestens jeweils 1 Figur auszulosen.
- Jede Figur ist technisch korrekt mit allen Herren- und Damenschritten zu demonstrieren.
- Der Rhythmus der Schritte muss korrekt mitgezählt werden können.
- Bei unsauberer Demonstration kann die technische Beschreibung der Figur nachgefragt werden.
- Sämtliche Prüfungsinhalte müssen in der Ausbildung behandelt worden sein.
- Zu jeder Figur müssen die für Breitensportler relevanten Bewegungsabläufe erläutert werden können.
Ziel der fachlichen Prüfung ist nicht, auswendig gelernte Definitionen und Fachbegriffe mit englischen oder lateinischen Bezeichnungen abzufragen. Vielmehr soll das Verständnis der wesentlichen in den Figuren enthaltenen Bewegungselemente bzw. Aktionen geprüft werden.
- Die Prüfung dauert mindestens 15 Minuten.
- Die Fehlerquote darf 30% nicht übersteigen.
Lehrprobe
Je eine Lehrprobe über 20 Minuten mit einer Gruppe Breitensportler (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmer) in den Bereichen 1 und 2 in einem Tanz, der für den Breitensportunterricht geeignet ist.
Das Thema der Lehrprobe
- muss in der Ausbildung behandelt worden sein.
- ist dem Lizenzanwärter mindestens 2 Wochen vor der Prüfung mitzuteilen.
- Die Teilnehmer sollen Grundsätze der Trainingsplanung kennen lernen, um z. B. eine Jahresplanung für eine jährliche DTSA-Abnahme oder andere Ziele erstellen zu können.
- Ein weiteres Hauptziel der Ausbildung zum Trainer C Breitensport besteht darin, den Teilnehmern die einzelnen Phasen von Übungs- und Trainingsstunden für Breitensportler zu vermitteln.
Voraussetzungen für das Bestehen dieses Prüfungsteils:
- Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, dass der Lizenzanwärter in der Lage ist,
- Tanzunterricht in der Couple-Sektion und im Linedance in Tänzen, die für den Breitensportunterricht geeignet sind, zu planen und methodisch aufzubauen,
- die für Breitensportler relevanten Bewegungseinheiten anschaulich zu demonstrieren,
- den Lernstoff nach den Grundsätzen der Didaktik und Rhetorik anschaulich zu erläutern,
- ohne Musik ein- und durchzuzählen,
- mit Musik ein- und durchzuzählen,
- die Prinzipien der Fehlerkorrektur anzuwenden und erkannte Fehler in der Gruppe und individuell zu korrigieren,
- eine Gruppe und einzelne Gruppenmitglieder zu motivieren und psychologisch einfühlsam anzuleiten.
5. Ergebnisermittlung
- Die Prüfungen sind vor der Prüfungskommission abzulegen. Besteht bei der Ergebnisermittlung kein Einvernehmen, entscheidet die gesamte Kommission mehrheitlich.
- Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden. Ein Prüfungsbogen enthält 12 Fragen. Die Prüfung wird als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet.
- Die anderen Prüfungsteile gelten als „bestanden“, wenn die Mehrheit der Prüfer bzw. der Prüfungskommission zum Ergebnis „bestanden“ kommt.
- Jeder Prüfungsteil ist unabhängig vom Ergebnis anderer Prüfungsteile zu werten.
- Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u. ä.) von dem Lizenzanwärter abgebrochen, wird sie als „nicht bestanden“ gewertet.
- Nicht bestandene Prüfungsteile können nach Ablauf von 3 Monaten einmal wiederholt werden.
- Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig.
- Wenn ein Prüfungsteil auch bei der Wiederholung als „nicht bestanden“ gewertet wird, gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“. Es muss die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden.
- Über bestandene Teilprüfungen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen, erhält der Lizenzanwärter eine Bestätigung. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre. Der BfCW kann diesen Zeitraum auf begründeten, schriftlichen Antrag verlängern.
